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Willst Du Nagelsmann kidnappen? (BVB)

Kulibi77, Sonntag, 01.04.2018, 14:15 (vor 3114 Tagen) @ Burgsmüller84

Befristete Arbeitsverträge unterliegen aber einem anderen Kündigungsrecht als normale Arbeitsverhältnisse. Zur Kündigung bedarf es "besonderer Gründe", sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Eine ordentliche Kündigung ist gesetzlich ausgeschlossen.


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