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Wie ich lernte, mit (meinen) Fehlern zu leben (BVB)

Matthias, Duisburg, Montag, 18.09.2017, 16:33 (vor 2426 Tagen) @ Rolf

Hallo Rolf,

zu 100% liegst Du in dem Fall nicht richtig. Man muss unterscheiden zwischen Tatsachenentscheidungen/Wahrnehmungsfehlern und Regelverstößen. Im ersten Fall erkennt der Schiedsrichter eine Szene falsch, also bspw. gibt er einen Freistoß, obwohl es gar kein Foul war. Oder er gibt einen Eckstoß obwohl der Ball noch nicht komplett über der Seitenauslinie war. Bei Regelverstößen hingegen kann der Schiedsrichter eine Situation fehlerfrei erkennen, zieht aber dann Schlüsse, die nicht vom Regelwerk gedeckt sind. Beispielsweise erkennt ein Schiedsrichter eine Abseitssituation und lässt das Spiel anschließend mit einem direkten Freistoß anstatt indirektem Freistoß wiederaufnehmen. Oder der Schiedsrichter erkennt ein Foulspiel mit Körperkontakt und gibt anschließend einen indirekten Freistoß.

Die oben beschriebenen Wahrnehmungsfehler sind immer durch die Tatsachenentscheidung gedeckt, d.h. ein Einspruch nicht möglich. Bei Regelverstößen hingegen ist ein Einspruch möglich. Inweiweit der dann tatsächlich zu einer Spielwiederholung führt, hängt vom individuellen Sachverhalt ab.

Die gestrige Szene lässt sich nur einordnen, wenn man weiß, wie der Schiedsrichter die Szene eingeordnet hat. Falls er davon ausgeht, dass er erst gepfiffen hatte, als der Ball im Tor war, dann ist es aus meiner Sicht kein Regelverstoß. Wenn er allerdings gemerkt hat bzw. wusste, dass er vor Überquerung der Torlinie gepfiffen hat, dann hätte er mit der Anerkennung des Tores einen Regelverstoß begangen und der Weg für ein Verfahren mit offenem Ausgang wäre frei.


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