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Collinas Erben zu der Angelegenheit (BVB)

Komanda, Montag, 18.09.2017, 11:08 (vor 2426 Tagen) @ emjay

Schließlich habe der Schiedsrichter nicht bloß eine falsche Tatsachenentscheidung getroffen, sondern einen Regelverstoß begangen. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass der Unparteiische bei einer Tatsachenentscheidung eine Feststellung trifft, die zwar falsch sein kann, bei der aber die Regeln auf der Grundlage des subjektiv Wahrgenommenen richtig angewendet werden, weshalb sie sakrosankt ist. Bei einem Regelverstoß dagegen folgt auf die Feststellung eines Sachverhalts die regeltechnisch falsche Konsequenz, etwa hinsichtlich der Spielfortsetzung...

...Angesichts dessen ist nicht davon auszugehen, dass dem Einspruch des 1. FC Köln stattgegeben werden wird. Denn wenn es Schiedsrichter Patrick Ittrich und dem Video-Assistenten Felix Brych bewusst gewesen wäre, dass der Pfiff bereits ertönt war, bevor der Ball die Torlinie überschritt, dann hätte sich ihre Unterhaltung in der Nachspielzeit der ersten Hälfte erübrigt, und es wäre mit einem Freistoß für die Kölner weitergegangen. Die Torentscheidung konnten sie nur in der Überzeugung treffen, dass die Partie noch nicht unterbrochen war. Damit aber dürfte erneut eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung vorliegen und kein Regelverstoß.

n-tv.de/sport/fussball/collinas_erben/Warum-Koeln-kein-neues-Spiel-bekommt-article20038140.html

Und nur eine Aufzeichnung dieser würde es hundertprozentig auflösen.


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