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Der ganze Fall steht und fällt mit dem hörbaren Pfiff... (BVB)

emjay, Montag, 18.09.2017, 15:40 (vor 2425 Tagen) @ Dong09
bearbeitet von emjay, Montag, 18.09.2017, 15:45

...den keiner nachweisen kann bzw. dessen Zeitpunkt keiner juristisch festlegen kann...somit wird es beim 5:0 bleiben!

Nee. Eigentlich "steht und fällt" es mit der Aussage von Ittrich. Dieser beruft sich erwartungsgemäß auf einen Wahrnehmungsfehler. Somit ist eigentlich alles klar. Es handelt sich um eine Tatsachenentscheidung. Dass diese nun falsch war, ist dabei irrelevant. Er hätte schon eingestehen müssen, das Regelwerk nicht zu kennen bzw. es bewusst falsch ausgelegt oder vergessen zu haben. Nur so hätte die Kölner Protestbewegung Erfolgsaussichten gehabt hätte.

Einsprüche gegen die Spielwertung können unter anderem mit folgender sachlicher Begründung erhoben werden:

...Regelverstoß des Schiedsrichters, wenn der Regelverstoß die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat.

sowie

IFAB Regel 9 besagt kurz und knapp dass Fehlentscheidungen des VAR nicht zu einer Neuansetzung führen können bzw. dass an der Wertung des Spiels dadurch nicht zu rütteln ist.


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