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Entscheidung bei Videobeweis (BVB)

Ulrich, Montag, 18.09.2017, 11:46 (vor 2426 Tagen) @ Friedrich

Ich denke, der Einspruch der Kölner ist verständlich, wenn man bedenkt, dass der Pfiff ertönte, bevor der Ball die Torlinie überschritten. Nur ist diese Regel sehr schwer in der Praxis anzuwenden. Nehmen wir das nicht anerkannte Tor in London. Wenn da der Schiedsrichter Abseits gepfiffen hat bevor der Ball über die Torlinie geflogen ist, hätte der Videoschiedsrichter nicht eingreifen dürfen, obwohl es eindeutig ein Tor war. Ja, ich weiß, es gibt keinen Videobeweis in der CL und ich weiß nicht, wann der Schiedsrichter tatsächlich gepfiffen hat. Was ich sagen will, bei klaren Fehlentscheidungen, bei denen der Schiedsrichter ein reguläres Tor zurückpfeift, wird sich immer die Frage stellen, war der Ball im Tor als gepfiffen wurde?
Ich denke, der Kölner Einspruch kann hier zur Klärung beitragen. Denkbar ist die Regel grundsätzlich keinen Videobeweis zuzulassen, wenn der Schiedsrichter ein Tor zurückpfeift. Oder zulassen der Korrektur durch den VAR, wenn kein weitere Spieler den Ball Berührt oder auch nur theoretisch eingreifen kann.

Insoweit bin ich auf die Entscheidung gespannt.

Vermutlich läuft es darauf hinaus dass der Schiedsrichter ausführen wird er habe fälschlich geglaubt dass der Ball bei seinem Pfiff die Torlinie bereits überschritten habe.

Und dann läuft es schlicht auf eine Tatsachenentscheidung hinaus.


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