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Du vergisst den rechtlichen Aspekt (BVB)

homer73, Dortmund-Wellinghofen (oder Block 87), Montag, 18.09.2017, 12:36 (vor 3043 Tagen) @ dan09

Nehmen wir mal an am Saisonende verpasst der FC die CL, EL oder steigt gar ab und das nur wegen den schlechten Torverhältnisses. Dann würde man ihm Fahrlässigkeit unterstellen können, weil er keinen Einspruch eingelegt hat. Vielleicht hätte der FC auch verloren, aber dann "nur" vielleicht mit 2:0 oder 3:0.Wäre das ganze am Saisonende passiert und der FC hätte die Schäfchen im Trockenen gehabt, dann wäre auch kein Einspruch erfolgt.

Hat Nürnberg damals beim Helmer-Phantom-Tor auch gedacht. Und das Wiederholungsspiel 0-5 verloren...


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