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Adieu Meunier (BVB)

elliott, Wuppertal, Freitag, 07.07.2023, 21:42 (vor 1130 Tagen) @ Thomas

Warum äußert er sich gerade zu diesem Thema, das ist pures dogwhistling, diejenigen die es verstehen sollen, wissen was er meint. Und natürlich gibt es bei jedem Gesetz auch Sonderfälle, was natürlich kein Grund ist, Menschen eine geschlechtsangleichende Operation zu verwehren. Aber klar, die Selbstmordrate unter trans Jugendlichen ist noch nicht hoch genug, man kann ihnen ja auch noch etwas Hoffnung nehmen. Läuft mit Nmechas Bibelkreis, mal sehen wer als nächstes aus der Deckung kommt.


Nochmal: hat er einen privaten Bezug dazu, ist eine Äußerung nicht abwegig. Zudem geht es in der Sache des Selbstbestimmungsrechtes nicht darum eine geschlechtsangleichende Operation zu verwehren. Die Hürden sind derzeit vielleicht höher als notwendig. Zum einen in der Änderung des Namens und Personenstandes und auf der anderen Seite im sexuellen Bereich. Dass für viele solche Beschlüsse nichts zum Durchwinken sind kann ich nachvollziehen, auch wenn ich sie nicht teilen muss.

Dann schauen wir uns doch mal genauer an, was in dem zitierten Artikel steht:

Bald ist es möglich, Geschlecht und Vornamen mehrmals zu ändern. Der Ministerrat stimmte der ersten Komponente der Wiedergutmachung des Transgender-Gesetzes zu, um auf die Bemerkungen des Verfassungsgerichts zu reagieren. Damit wurden faktisch bestimmte Bestimmungen des Transgender-Gesetzes vom 25. Juni 2017 aufgehoben.

In dieser ersten Phase werden der Grundsatz der Unwiderruflichkeit sowie das Verfahren vor dem Familiengericht abgeschafft, kündigt Justizminister Vincent Van Quickenborne an. Konkret wird die grundsätzliche Unwiderruflichkeit abgeschafft. Dies bedeutet, dass Personen ihr Geschlecht und ihren Vornamen mehrmals ändern dürfen. Ebenso werden familiengerichtliche Verfahren abgeschafft. Daher ist es jederzeit möglich, die Eintragung des Geschlechts oder des Vornamens beim Standesamt zu ändern, wobei das gleiche einfache Verfahren wie bei der ersten Änderung zu befolgen ist. Später wird es in der zweiten Phase der Reform um die Möglichkeit der Anerkennung für Menschen mit einer nicht-binären Identität gehen.

Das Verfassungsgericht befand, dass das Fehlen dieser Möglichkeit gegen den Grundsatz der Gleichheit derjenigen verstößt, die nicht in die Kategorien „ Mann “ oder „ Frau “ fallen können. „ Es ist wichtig, dass die Rechte von Transgender-Personen respektiert werden und dass sie die Registrierung ihres Geschlechts entsprechend ihrer sexuellen Identität ändern können, ohne unnötige oder umständliche Verfahren.“ Das Verfassungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass sich das ursprüngliche Gesetz in diesem Bereich als unzureichend erwiesen hat. Diesem Missstand wollen wir nun mit diesem Gesetzentwurf Abhilfe schaffen, damit Transgender als das anerkannt werden, was sie sind “, so die Ministerin.

Meunier findet also, dass das Verfassungsgericht nicht recht hat. Und ja klar, gibt bestimmte eine persönliche Komponente.


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