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Wenn alle, die gemeinsam kommen wollen, gemeinsam geimpft werden würden, (Corona)

Habakuk, OWL, Freitag, 05.03.2021, 17:22 (vor 1149 Tagen) @ Franke
bearbeitet von Habakuk, Freitag, 05.03.2021, 17:28

Damit wären ja alle Organisationsprobleme gelöst. Oder auch nicht. Der Opa ist grad 80 geworden, da hängen sich Kinder und Schwiegerkinder einfach mit dran.

Kurios ist aber hier in NRW auch die Regulierungswut. Wenn jemand aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Priorisierungsgruppe 2 aufgelistet ist, er auf der Basis ärztlicher Einschätzung aber eine Erkrankung hat, deren Risiko mit der Gruppe 2 vergleichbar ist, dann stellt sich Herr Laumann das so vor: Der Patient erhält ein ärztliches Attest über seinen Gesundheitszustand, das er bei der zuständigen Kreisbehörde einreicht. Hier entscheidet ein Verwaltungsmensch darüber, ob dem Begehren stattgegeben wird. Sollte dem nicht so sein, so wird die jeweilige Rentenversicherung mit einer Begutachtung beauftragt. Einfacher gehts nun wirklich nicht.


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