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Strafanzeige statt Unterstützung: Der Professor und sein Impfstoff (Corona)

Goalgetter1990, Donnerstag, 04.03.2021, 18:04 (vor 1161 Tagen) @ Eisen
bearbeitet von Goalgetter1990, Donnerstag, 04.03.2021, 18:08

Hallo,

schreibe ich doch. Der Professor darf nicht einfach drauf losimpfen.

Aber er hat scheinbar sehr früh einen Forschungsdurchbruch erreicht, hat sich an den führenden Virologen des Landes gewandt und an die zuständige Bundesbehörde und das einzige, was passiert, ist eine Strafanzeige.

Wenn er sich falsch verhalten hat, dann kann es die ja meinetwegen geben, aber man sollte doch wenigstens sein Mittel weiter erforschen und in klinischen Studien testen. das kann ich nicht verstehen.

Wie DomJay unten schon schreibt: Ich habe meine Zweifel, ob ich als (Forschungs-)Institut, etc. einen Impfstoff für meine Forschung in Betracht ziehen kann/darf/sollte, bei welchem elementare Regeln der Medizinprodukteentwicklung nicht existieren. Mal abgesehen von den Haftungsfragen falls was passieren sollte, stellt sich hier auch die Frage, ob man bei fehlender Dokumentation das überhaupt weiterführen kann/darf (ohne dass ich detaillierte Infos habe, wie der Herr exakt gearbeitet hat). Um es mal anders auszudrücken: Wenn eine private Person auf mich als Institut zukommt mit einem (innovativen) Medizinprodukt, mir aber nicht alle notwendigen Dokumentationen vorlegen kann (und hier gehts dann um das Qualitätsmanagement und Dokumentationen), dann stehen da zu viele Unbekannte im Raum, als dass ich da einfach einen Impfstoff testen kann.


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