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COVID: Erstmals mehr als 1000 Tote an einem Tag (Corona)

markus, Mittwoch, 30.12.2020, 10:39 (vor 1823 Tagen) @ ram1966

Er schränkt dies jedoch auch direkt ein, indem er diese mit der Verfügbarkeit der Impfung für alle verknüpft. Also diese in der derzeitigen Lage ebenfalls ablehnt.


Ja natürlich, und das ist auch der einzig richtige Weg, denn sonst würde wohl tatsächlich gegen die Gleichbehandlung verstoßen.

Wobei das eine andere Ebene ist. Die Ungleichbehandlung findet ja vorher schon bei der Frage statt, welche Personengruppen zuerst geimpft werden. Das liegt daran, dass noch nicht genügend Impfstoff für alle da ist. Also müssen Gruppen gebildet und Prioritäten gesetzt werden. Gegen die Ungleichbehandlung wird man auch klagen können. Der 30 jährige, aber vorerkrankte und übergewichtige Raucher könnte die Impfung z.B. dringender gebrauchen als eine deutlich ältere, aber ansonsten topfitte Person.

Die Ungleichbehandlung bei den Grundrechtseinschränkungen kommt ja erst danach. An der Stelle greift dann der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Kern dieses Grundsatzes ist nicht alle über einen Kamm zu scheren und sich auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner zu treffen, sondern das komplette Gegenteil: Einschränkungen müssen auch in jedem Einzelfall verhältnismäßig sein. Das führt zwangsläufig dazu, dass auch an der Stelle zulässige Ungleichbehandlungen stattfinden. Deshalb sind auch nicht alle Einrichtungen zeitgleich geschlossen worden. Sondern es ist differenziert worden.


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