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Corona-Maßnahmen setzen Kinderrechte außer Kraft (Corona)

Franke, Donnerstag, 06.08.2020, 23:22 (vor 1355 Tagen) @ BVBMenden

Das ist wirklich absurd. So etwas kann man vielleicht bei ein Teenager machen, wobei es auch da grenzwertig wäre. Aber doch nicht bei ein Kind.

Selbst wenn es ein Erwachsener wäre, würde ich diese räumliche Trennung in der selben Wohnung zwar empfehlen, aber alle in der Wohnung lebenden in Quarantäne stecken(oder eben der unverdächtige muss für die dauer der Quarantäne wo anders wohnen. Wenn sichergestellt ist, dass er seit vermuteter Ansteckung des Mitbewohners kein engen Kontakt zu ihn hatte).

Bei ein Kind gibt es keine andere Wahl, als als Familie dann eben geschlossen in Quarantäne zu gehen.


Absurd ist ständig „bei ein Kind“ zu schreiben!

Ich habe den Eindruck, der Fehler tritt inzwischen in epidemischem Umfang auf. Ein statt einem, einen statt ein. Ich kann ja auch nicht die Regeln für alles erklären, aber Sprachgefühl sollte man doch haben, wenn es die Sprache ist, mit der man aufgewachsen ist.


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