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Fitness-Verband bittet Merkel um die Öffnung der Studios (Corona)

Textmarker, Ort, Sonntag, 29.03.2020, 10:20 (vor 2361 Tagen) @ Oberschwabe

Das stimmt aber mal definitiv so ganz ;-)

Das steht so auch in dem Artikel, den du scheinbar nicht zu ende gelesen hast. Man kann zwar nicht kündigen, der Vertrag läuft also ganz normal weiter. Für den Zeitraum der Schließung muss man aber nicht zahlen. Wenn wieder geöffnet ist, muss man dann bis zum Vertragsende weiterzahlen.


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