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Keine Maskenpflicht (Corona)

simie, Krefeld, Samstag, 28.03.2020, 21:38 (vor 2361 Tagen) @ Taifun


Was nicht geht ist die Risikogruppe für einen langen Zeitraum zu inhaftieren. Da würde kein BVerfG mitspielen, das wäre unverhältnismäßig.

Es geht nicht ums Inhaftieren.
Nach dem Infektionsschutzgesetz geht jedoch ziemlich viel.
Und wenn man die Wahl hat zwischen massiven Einschränkungen für eine Gruppe über einen Zeitraum von beispielsweise 4 Monaten oder eben für alle über einen Zeitraum von 18 Monaten ist doch klar, was man wählt.


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