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Fitness-Verband bittet Merkel um die Öffnung der Studios (Corona)

Oberschwabe, Oberschwaben, mitem Herzen immer i. Pott, Sonntag, 29.03.2020, 09:32 (vor 1486 Tagen) @ Textmarker

Das stimmt wohl so nicht ganz!

Die Verbraucherzentrale Bayern sieht da kein Sonderkündigungsrecht. Denn man kann ja nach Wiederöffnung dort trainieren.

//www.br.de/nachrichten/wirtschaft/geschlossen-wegen-coronavirus-muss-ich-das-fitnessstudio-oder-theaterabo-weiterzahlen,Ru9v0XP

Gleichwohl finde ich die Regelung, die momentan verlorene Zeit ans Vertragsende anzuhängen auch schwachsinnig. Bin ich zufrieden mit meinem Studio und will trainieren, kündige ich ja nicht. Bin ich es irgendwann nicht mehr und will weg oder habe keine Lust oder kann nicht mehr trainieren, nutzt es mir nicht, dass ich 4,8,12 oder wieviel Wochen auch immer, noch weiter dort hin darf.

Glaube kaum, dass jemand kündigt, seine „Freetime“ in Anspruch nimmt und sich anschließend wieder anmeldet um das „Guthaben“ aufzubrauchen.


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