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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

Smeller, Dortmund, Freitag, 14.09.2018, 15:29 (vor 2920 Tagen) @ MarcBVB

Wenn du im vollen Bewusstsein jemandem das Leben nimmst, gewollte Euthanasie ausgenommen, hast du mMn dein Recht auf Resozialisierung verloren.


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