schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Verdacht: Bremer Bundespolizist veröffentlichte Haftbefehl (Sonstiges)

Kulibi77, Donnerstag, 30.08.2018, 16:06 (vor 2885 Tagen) @ Fair Play

Bei einer angedrohten Höchsstrafe von einem Jahr Freiheitsentzug kommt nur eine Degradierung als Höchsstrafe im Disziplinarverfahren in Frage. Außer es gibt andere schwerwiegende Umstände. Eine Entfernung aus dem Beantenverhältnis ist erst ab einer Strafandrohung von 2 Jahren Freiheitsentzug möglich (unabhängig von der eigentlichen Strafe. Eine Geldstrafe reicht dann. Entscheidend ist die Strafandrohung).


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1599066 Einträge in 17115 Threads, 14397 registrierte Benutzer Forumszeit: 24.07.2026, 18:26
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln