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Verdacht: Bremer Bundespolizist veröffentlichte Haftbefehl (Sonstiges)

Kulibi77, Donnerstag, 30.08.2018, 16:06 (vor 2676 Tagen) @ Fair Play

Bei einer angedrohten Höchsstrafe von einem Jahr Freiheitsentzug kommt nur eine Degradierung als Höchsstrafe im Disziplinarverfahren in Frage. Außer es gibt andere schwerwiegende Umstände. Eine Entfernung aus dem Beantenverhältnis ist erst ab einer Strafandrohung von 2 Jahren Freiheitsentzug möglich (unabhängig von der eigentlichen Strafe. Eine Geldstrafe reicht dann. Entscheidend ist die Strafandrohung).


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