schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Verdacht: Bremer Bundespolizist veröffentlichte Haftbefehl (Sonstiges)

Ulrich, Donnerstag, 30.08.2018, 19:09 (vor 2677 Tagen) @ Zoon

Beendigung des Beamtenverhältnisses wäre wohl nur im Rahmen des § 24 Beamtenstatutsgesetz denkbar, wonach hierfür die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Vorsatztat von mindestens einem Jahr genügt. Das wäre bei einem Verstoß gegen § 353d StGB die Höchststrafe. Es ist eigentlich sehr unwahrscheinlich, dass er die bekommt. Um das besser beurteilen zu können, müsste man mehr über Timke (Vorstrafen etc.) und die genauen Tatabläufe wissen. Aber ich gebe aber zu, Du nennst ein paar gewichtige Straferhöhungsgründe und ideologische Verbohrtheit kommt wohl noch dazu.

Daneben gibt es auch noch § 41 BBG. Dass ab einer Verurteilung zu einem Jahr kein Spielraum mehr existiert erkennt man u.a. daran dass für die Entlassung kein Disziplinarverfahren mehr notwendig ist. Zitat: "endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils". Dies heißt aber nicht dass nicht auch bei niedrigeren Strafen ein nach Vorliegen des Urteils abgeschlossenes Diszipinarverfahren mit der Entlassung des Beamten aus dem Dienst enden kann. Es kommt ganz auf das Delikt und die Begleitumstände an.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1518046 Einträge in 16313 Threads, 14351 registrierte Benutzer Forumszeit: 29.12.2025, 00:36
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln