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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 03.09.2018, 23:01 (vor 2672 Tagen) @ Chamaeleon

Ich wüsste gerne, mit welchem Recht, du dir herausnimmst, ein Urteil, das du maximal aus den Medien kennst, zu kritisieren. Hast du den Volltext und die Sitzungsprotokolle? Bist du Volljurist? Wenn du auch nur eine Frage mit „Nein“ beantworten musst, bitte den Mund halten.


Hallo? Demokratie? Freie Meinung? Schonmal gehört? ... oder schreibst du gerade aus Nordkorea?

Wenn man nurnoch als Fachmann sich über jeweilige Themen äußern darf dann wird es aber bald ziemlich still werden. Aber wenn das so ist wird sich der interessierte Bürger wieder in sein Erdloch verkriechen.

Den feinen Richter rate ich aber in Zukunft den Satz: "Im Namen des Volkes" zu streichen ... in meinem Namen sprechen diese nicht.

Ich kann mich selbstredend auch über irgendwelche Spezialthemen der Nuklearphysik äußern. Das ist dann aber bedauerlicherweise total unsubstanziiert.

Im Übrigen: Meinungsfreiheit magst du ggf. nochmal nachlesen. Grundrechte sind Abwehrrechte im Verhältnis Bürger zu Staat. Es bedeutet nicht, dass du deinen Unsinn einfach verbreiten darfst.

Zum Rest: Urteile ergehen „Im Namen des Volkes“ (Volk -> wählt -> Gesetze werden erlassen -> Gerichte wenden diese an), nicht nach dem gesunden Volksempfinden. Diese Zeiten sind seit 73 Jahren vorbei.


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