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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

Ulrich, Montag, 03.09.2018, 17:37 (vor 2931 Tagen) @ Tigo

Es wurde ein Alterstest durchgeführt.
Das Ergebnis war, dass er mindestens 17 ist vllt aber auch 20.
Da es im Zweifel für den Angeklagten heißt gilt, zu Recht, das Jugendstrafrecht.

Don't confuse him with the facts.


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