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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

Jura500, Dortmund, Montag, 03.09.2018, 15:38 (vor 2932 Tagen) @ Rupo

Und an Punkt 1 und Punkt 3 ändert sich nichts, wenn die Strafe höher wird. Man kann keine Strafe hoch genug ansetzen um einen Mord aufzuwiegen.
Die Strafe wird aus gutem Grund nicht durch die Opfer und deren Angehörige, sondern durch einen Richter bestimmt.
Es geht bei jugendstrafen nicht um Vergeltung, sondern um Sicherung und Resozialisierung.


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