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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

Tigo, Duisburg, Montag, 03.09.2018, 12:47 (vor 2932 Tagen) @ Voomy

Ein vollkommen vernünftiges Urteil.
Man kann nicht zweifelsfrei sagen ob er 20 oder doch nur 17 ist.
Das Jugendstrafrecht hätte aber ja auch mit 20 noch gelten können.
Abgesehen davon im Zweifel für den Angeklagten.
Und nach Jugendstrafrecht sind 8,5 Jahre eben ein hohes Urteil.


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