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Sergej W. gesteht Tat (BVB)

Kulibi77, Dienstag, 09.01.2018, 00:19 (vor 2910 Tagen) @ FliZZa

Ja aber warum soll denn "die Öffentlichkeit" interesse an dem Nachnamen haben? Ich bin auch die Öffentlichkeit und mich interessiert es einen Dreck. Ich hab ein gewisses laienhaftes Interesse an dem Prozess. Dieses wird durch die Berichterstattung in allen Kanälen mehr als befriedigt. Und am Urteil habe ich interesse. Dieses Urteil werde ich mitbekommen. Inklusive Begründung. Und der Rest geht mich doch nix an.

Genauer: Warum soll mich interessieren ob Sergej W. oder Sergej Mayer-Schmidt verurteilt wird? Solange die Schuldfrage und die Bestrafung geklärt sind ist doch alles gut.

Nicht die Freiheit der Information bedarf einer Begründung, sondern die Einschränkung dieser. Die Gesellschaft hat ein Recht darauf Straftäter in ihrer Mitte zu identifizieren. Im Falle des Beweises der Unschuld des Täters profitiert der Täter ja auch von der Öffentlichkeit. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt nicht vor angemessener sozialer Ächtung. Das ist nicht die Aufgabe des Persönlichkeitsrecht. Es schützt vor unangemessener sozialer Ächtung. Warum ein Bombenleger und Beinahe-Mörder noch vor sozialer Ächtung geschützt werden soll, das braucht dann doch eine starke Begründung. Er kann es ja versuchen und dagegen klagen. Mal schauen was dabei heraus kommt...


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