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Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik (BVB)

Thore1909, Westfalen, Montag, 08.01.2018, 14:27 (vor 2910 Tagen) @ MarcBVB

Bei Vorliegen bestimmter mildernder Umstände kann ein Gericht trotz Verurteilung wegen Mordes von der eigentlich dann obligatorischen lebenslangen Haft absehen.
Das ist ein Versuch der Justiz mit dem Fremdkörper Paragraph 211 umzugehen.


So ist es. Die Voraussetzungen dafür hat der BGH in dem von mir zitierten Urteil auch erläutert. Wichtig ist eventuell noch, dass es sich hierbei um eine absolute Ausnahme handelt, weswegen erhöhte Anforderungen an die Begründung gestellt werden.

Simie, Marc - vielen Dank dafür! :-)


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