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Sergej W. gesteht Tat (BVB)

Kulibi77, Dienstag, 09.01.2018, 00:08 (vor 2910 Tagen) @ Wallone

Wo und wie wäre er denn einem Mob ausgesetzt? Dass Strafprozesse öffentlich sind, das hat einen tieferen Sinn. Und der beinhaltet auch Stigmatisierung und Missbilligung des Täters und seiner Tat durch die Öffentlichkeit. Auch deswegen sind Strafprozesse öffentlich. It's not a bug, it's a feature!


Das ist Quark. Jedenfalls ganz bestimmt nach heutigen rechtsstaatlichen Maßstäben. Der Öffentlichkeitsgrundsatz dient der Kontrolle der Justiz durch die Öffentlichkeit, nicht der Stigmatisierung und Missbilligung des Täters. Trotzdem können natürlich Persönlichkeitsrechte eines (mutmaßlichen) Täters in bestimmten Fällen hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. Stigmatisierung kann dann de facto eine Folge sein - der "tiefere Sinn" eines Strafprozesses ist das aber gewiss nicht (schon weil es dem Resozialisierungsgedanken fundamental widerspricht).

Im Erwachsenenstrafrecht ist Spezialprävention nur ein Teilaspekt, wenn sie auch in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Im Jugendstrafrecht wird die soziale Stigmatisierung prinzipiell als nicht schuldangemessene Konsequenz angesehen und deswegen wird konsequent die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Jugendliche Täter haben auch weitergehende Rechte beim Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte. Im Erwachsenenstrafrecht ist die soziale Ächtung, aber auch der Beweis der Unschuld im Rahmen eines öffentlichen Prozesses, natürlicher Teil der öffentlichen Prozessführung. Mal abgesehen von minderschweren Straftaten.


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