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Sergej W. gesteht Tat (BVB)

simie, Krefeld, Montag, 08.01.2018, 20:00 (vor 3153 Tagen) @ Kulibi77

Und damit hast du das Öffentlichkeitsgebot ziemlich missverstanden. Das heisst eben nicht, dass jegliche Persönlichkeitsrechte des Angeklagten hinfällig sind. Infolgedessen ist die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal ziemlich eingeschränkt und auch dürfen die Medien meist eben keine Klarbilder und Klarnamen veröffentlichen.
Dennoch ist es der Öffentlichkeit möglich an Prozessen teilzunehmen. Dafür muss man jedoch nicht den Namen und Bild kennen.


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