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Sergej W. gesteht Tat (BVB)

simie, Krefeld, Montag, 08.01.2018, 22:54 (vor 2910 Tagen) @ Erfolgsfan
bearbeitet von simie, Montag, 08.01.2018, 23:01

Dort kommt dann tatsächlich noch die Außergewöhnlichkeit hinzu. Eine Terrororganisation ist noch einmal etwas ganz anderes als das hier vorliegende Verbrechen, trotz der prominenten Opfer. Und da hat Zschäpe als führendes Mitglied eben weniger Anspruch auf Schutz Ihrer Privatsphäre als andere Täter. Bei der RAF war es ja ähnlich. Die Führungspersönlichkeiten sind auch namentlich bekannt. Bei den Mitläufern sind die Namen eben häufig nicht der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Bei Minderjährigen auch dann beispielsweise nicht, wenn sie durchaus engen Kontakt zur Führungsriege der RAF hatten.

PS: Es ist dann jedoch auch jeder Fall wieder neu und für sich selber zu beurteilen. Generell befürworte ich jedoch das deutsche Vorgehen. Verhältnisse wie in den USA oder auch GB, wo es so gut wie keinen Schutz der Privatsphäre gibt - im übrigen auch nicht für Zeugen etc. -
sind sicher nicht gut.


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