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Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik (BVB)

Thore1909, Westfalen, Montag, 08.01.2018, 13:56 (vor 2911 Tagen) @ MarcBVB

Leider lässt genau dies das Gesetz nicht zu. Die Frau die ihren Mann nach jahrelangem Martyrium nachts im Schlaf erschlägt weil sie ihm körperlich hoffnungslos unterlegen ist handelt "heimtückisch". So sie voll zurechnungsfähig ist muss das Urteil "lebenslang" lauten. Der notorische Schläger von dem bekannt ist dass er regelmäßig "durchtickt" kommt mit einer zeitliche befristeten Strafe wegen Todschlags davon wenn er jemanden erschlägt der ihn eventuell nur angeblich "schräg" angeschaut hat.


Das ist falsch. Der BGH löst das über die so genannte „Rechtsfolgenlösung“ (BGHSt 30, 105ff).

Das finde ich spannend, verstehe es als Nicht-Jurist aber leider nicht. Magst Du die Rechtsfolgenlösung anhand des von Ulrich genannten Beispiels etwas näher erläutern?

Wie gesagt, mich würde es sehr interessieren.


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