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Natürlich ist das nur Taktik (BVB)

MSU242, Montag, 08.01.2018, 12:21 (vor 2968 Tagen) @ Cthulhu

Der Anwalt hatte ja schon zum ersten Prozesstag angefangen, mit seinem idiotischen Vergleich die Tötungsabsicht in Frage zu stellen.

Das Prinzip vor Gericht ist doch, dass der Beschuldigte behaupten kann, was er will.

Und kein Anwalt dieser Welt wird sich dahin stellen und die Höchststrafe fordern. Der wird sich an jeden Strohhalm klammern. Sei es der Liebeskummer, Verwirrtheit oder was weiß ich.
Keine Tötungsabsicht ist ja dann schon wieder auch vom Strafmaß anders zu beurteilen.
Eine schöne Geschichte dazu, etwas Reue, persönliche Entschuldigung bei Bartra, der ihm dann am besten auch noch in aller Öffentlichkeit vergibt....und schon werden aus lebenslänglich nur 10 Jahre oder so.


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