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Naives Denken! (Spieltage)

CHS, Lünen / Dortmund, Sonntag, 05.11.2023, 01:43 (vor 802 Tagen) @ markus

Laut DFL Satzung muss die GF-GmbH zu 100% beherrscht sein.

„Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien muss der Mutterverein oder eine von ihm zu 100 % beherrschte Tochter die Stellung des Komplementärs haben.“

Dir ist aber klar, dass es hier um eine Idee von Kisch handelt, der möchte, dass wir 50 plus 1 abschaffen wird, so dass Investoren die Tür geöffnet ist?

Außerdem: Was willst du da verkaufen wollen? Das ist doch nur eine Hülle, die aus der GF besteht. Die ganzen Werte befinden sich in der KGaA. Und die ist zu mehr als 95% verkauft. Allerdings sind Kapitalerhöhungen möglich.

Muss ich dir den Unterschied zwischen Komplementäre und Kommanditisten erklären? Um es einfach zu sagen, Kommanditisten dürfen zahlen, aber nichts bestimmen. Da ist es egal, ob der Verein 5%, 50% oder 95% an Aktien raushaut. Die Macht liegt bei den Komplementäre und die liegt beim BVB zu 100% bei der Geschäftsführungs-GmbH. Wenn man also die 50 plus 1-Regel fallen würde, konnte theoretisch der BVB Teile der GmbH verkaufen (Da muss aber wohl erst ein paar Satzungen angepasst werden).

Und noch einmal, die GmbH besteht nicht aus der Geschäftsführung, sondern aus dem Beirat, die den Geschäftsführer bestellt bzw. überwacht. Und der Beirat stammt fast zu 75% aus gewählten Mitgliedern des e.V..

Gruß

CHS


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