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Die anderen Parteien werden nicht vom Verfassungschutz als "Verdachtsfälle", etc. beobachtet (Politik)

Ulrich, Donnerstag, 10.08.2023, 20:49 (vor 1156 Tagen) @ Taifun

Und du glaubst, dass "Verdachtsfall" vor einem Gericht reichen wird? Das bezweifele ich mal stark.

Dir scheint nicht klar zu sein, was Verdachtsfall juristisch bedeutet.

Und bisher hat es vor Gericht jeweils gereicht. Die AfD hat es jeweils nur geschafft, durch Klagen die Arbeit des Verfassungsschutzes zu verzögern. Aber dort, wo Urteile vorliegen, hat man den Kürzeren gezogen.


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