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Ganz normale Dinge in Brandenburg (Politik)

Zoon, Samstag, 15.07.2023, 10:59 (vor 1181 Tagen) @ MarcBVB

Sippenhaftung hin, Sippenhaftung her. Normalerweise haften Kinder für ihre Eltern. So auch § 278 BGB: "Der Schuldner" (das Kind) "hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters" (die Eltern) "... in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden."
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__278.html


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