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Beschlüsse für Weihnachten/Silvester (Corona)

Gordi, Mittwoch, 22.12.2021, 13:11 (vor 1462 Tagen) @ Fonzie

Anordnungen von irgendwelchen Schulleitern, die in aller Regel nicht Mal genau zwischen BGH und BVerfG unterscheiden können, sind kein Indiz. Weiter oben in der Hierarchie hat man dann jedoch Juristen zumindest in beratender Position sitzen, die eine BVerfG Entscheidung lesen können.


Schulleiter ordnen solche Dinge normalerweise nicht einfach an. In der Praxis ist es derzeit so, dass bei den Schulträgern, in den Bezirksregierungen und auch im Schulministerium natürlich sehr offen über das Thema gesprochen wird und dort auch aktuell niemand mehr Schulschließungen ausschließt. Das war zwischendurch monatelang anders, aber so furchtbar weit sind wir leider auch nicht mehr von "alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft" weg. Von daher ist das eben doch ein Indiz.

Unabhängig davon, wie man zu dem Thema steht, bin ich froh, dass man zumindest Planungen anstellt, so dass man im Fall der Fälle einigermaßen vorbereitet ist, statt ausschließlich Wunschvorstellungen zu verfolgen.

Na ja...
Im Freizeitbereich sind eigentlich nur Großveranstaltungen und Diskos/Clubs/Parties beschränkt. Sonst ist unter Einhaltung der 2G Regeln und Kontaktbeschränkungen quasi alles möglich. Da sind Schulschließungen für mich ehrlich gesagt noch ziemlich weit entfernt, wenn man wirklich das Ziel hat, diese zu verhindern.

Es gibt noch sehr viele Dinge, die man reglementieren kann, bevor es um Schulen gehen könnte.


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