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Beschlüsse für Weihnachten/Silvester (Corona)

Tünn, Zuhause, Dienstag, 21.12.2021, 20:42 (vor 1463 Tagen) @ Lutz09


Ich frage mich ja: Was ist eigentlich die Definition eines schweren Verlaufs? Würde mich wirklich interessieren. Offenbar gehören Symptome, die einem grippalen Infekt ähneln, wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Fieber und Abgeschlagenheit auch schon dazu. Bisher war ich davon ausgegangen, dass man mindestens im Krankenhaus behandelt werden muss, vielleicht auch auf der ITS.

Ich habe gestern mit einer Arbeitskollegin telefoniert die positiv war.


Sie und ihr Mann, beide mit JJ einmal geimpft waren positiv.

Die kleine Tochter hat es aus dem Kindergarten mitgebracht.

Die kleine komplett ohne Symptome.

Die älteren Töchter, beide mit BT zwei Mal geimpft waren negativ.

Sie und ihr Mann hatten eine Erkältung.

Das Gesundheitsamt hatte angerufen und gefragt wie der Verlauf ist.

Sie sagte dass beide Eltern erkältet sind mit leicht erhöhter Temperatur.
Insgesamt zwei Tage.
Die Mitarbeiterin vom Gesundheitsamt hat einen schweren Verlauf notiert.

Sie war fassungslos als die Mitarbeiterin das gesagt hat.

Als sie sagte dass sie vor Corona mit so einer Erkältung wahrscheinlich arbeiten gegangen wäre hat die Mitarbeiterin aufgelegt.


Sie will Corona in keinster Weise verharmlosen aber das Gespräch war eine Frechheit.


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