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Das stimmt so glaube ich nicht (Corona)

Fussel, Samstag, 10.04.2021, 06:23 (vor 1105 Tagen) @ Kruemelmonster09

Hier der Auzug:

Umgang mit Testergebnissen
Bei einem positiven Testergebnis dürfen die Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen keine Kinder betreuuen. Kinder, die positiv getestet wurden dürfen das Kindertagesbetreuungsangebot nicht besuchen. Das positive Selbsttestergebnis löst keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt aus. Es ist aber unverzüglich ein PCR-Test in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt vorzunehmen.
Bis zum Testtermin sind alle Kontakte zu vermeiden und es sollte eine häusliche Quarantäne stattfinden. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen bzw. nach der Verfügung der örtlich zuständigen Behörden. Dies gilt auch für die Rückkehr des Kindes in das Betreuungsangebot bzw. die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten.


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