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Landgericht Dortmund : Ohne Corona-Test keine Aufnahme (Corona)

Philipp54, Mittwoch, 02.12.2020, 12:52 (vor 1238 Tagen) @ Thomas
bearbeitet von Philipp54, Mittwoch, 02.12.2020, 12:55

Trotzdem die Frage, wie hätte sich die Behandlung bei einem positiven oder negativen Test unterschieden? Wäre sie bei einem positiven Test nicht behandelt worden?
Aber grundsätzlich ist das natürlich alles völlig Banane.

Bei Verdachtsmomenten einer ansteckenden Krankheit werden die Patienten in Einzelzimmern isoliert.
Dafür wandern dann die Privatpatienten in Mehrbettzimmer.
Das sind keine Einzelfälle, sondern sehr häufig praktiziert, gerade bei unklarem Gesundheitsstatus ohne Impfnachweis bei Personen, die erst kürzlich nach D eingereist sind.

Der MRSA-Abstrich ist auch nicht Pflicht.Gottseidank bedarf es dabei keiner Unterschriftsorgie vor OP´s.

Beim Aufkommen und der Panik von HIV-Ansteckungen waren zu Beginn die Ärzte ziemlich ratlos. Man hatte anfangs versucht, über eine Milzuntersuchung festzustellen, ob eine Infizierung erfolgt ist. War die Milz vergrößert, vrsuchte man den Patient von einem HIV-Test zu überzeugen.


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