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tim86, Hamburg, Donnerstag, 24.09.2020, 18:41 (vor 1310 Tagen) @ Sascha
bearbeitet von tim86, Donnerstag, 24.09.2020, 18:44

In Hamburg war nur eine nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Egal ob es treffen draußen oder in Wohnung/Haus/Garten war. Und das war auch keine Empfehlung sondern eine Regelung mit hoher Geldstrafe bei Zuwiderhandlung.

Es war so zwar möglich, dass ein Freund zu Besuch kommt, aber auch nur ein Freund. Schon das bringen/abholen der Kinder durch die Eltern war Verboten(bzw. nicht bis zur Wohnung, wenn man vorm Grundstück das Kind los schickt wäre es wohl gegangen).

Übrigens auch bei Besuch von Verwandten, hätte z.B. der Onkel der Home Office macht auf das Kind aufpassen sollen, hätte er nur 1 Kind zu sich nehmen dürfen und dieses hätte auch nicht von den Eltern gebracht werden dürfen.

Wäre der Onkel wiederum zur Wohnung der Eltern gefahren, hätte er da auch auf 10 Kinder aufpassen dürfen, solange die alle im selben Haushalt wohnen.

Ganz nett war es dann bei Beziehungen über die Landesgrenzen hinaus.

Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten die Einreise für private Zwecke verboten.(sie nannten es touristische Zwecke und haben darunter aber auch Besucht von Freunden, das Einkaufen im Supermarkt auf der anderen Straßenseite, die zufällig die Landesgrenze ist, der Tagesausflug im Wald, der 5 km entfernt ist,... dazu gezählt).

Das hat neben der Tatsache, dass in Hamburg die Parks voller waren, da nicht z.B. in den Wald 5km von der Grenze gegangen werden konnte, sondern alle die etwas außerhalb der Wohnung machen wollten im Stadtgebiet bleiben mussten.

Auch zur Folge, dass getrennt lebende Pärchen, wenn der im Vorort Wohnende ein Kind aus einer vorherigen Beziehung hatte, nur die Wahl hatte den Partner nicht zu sehen oder das Kind alleine zu lassen. Denn mit Kind durfte der Partner in Hamburg nicht besucht werden. Und der Partner in Hamburg durfte den im Vorort außerhalb Hamburgs gar nicht besuchen.


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