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*Wir müssen aufhören, uns über so Dinge wie Fußballstadien zu unterhalten (Corona)

Djerun, Donnerstag, 24.09.2020, 11:07 (vor 1319 Tagen) @ markus

Hast du für die Zahlen eine Quelle? Finde ich erstaunlich wenig.


https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/elternzeit.html


Das ist aber nicht Gesamtquote derjenigen, die Elternzeit nutzen, sondern nur - Zitat -

Im Jahr 2018 waren fast ein Viertel aller Mütter, deren jüngstes Kind unter 6 Jahren ist, in Elternzeit.

Die Elternzeitquote bei Müttern, deren jüngstes Kind unter drei Jahren ist, lag 2018 mit einem Anteil von 42,1 % rund 17 Prozentpunkte höher als bei Müttern mit Kin­dern unter 6 Jahren (24,5 %). Dies lässt vermuten, dass Müt­ter den Anspruch auf Elternzeit häufig bis zur Vollendung des dritten Le­bens­jahres des Kindes geltend machen.

Es geht hier nur um Zeitpunkt, wann Elternzeit genommen wird, nicht ob überhaupt. Elternzeit ist auf maximal zwei Jahre begrenzt. Wenn ich Elternzeit bereits in den ersten beiden Lebensjahren nutze, kann ich sie logischerweise nicht mehr zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr nutzen und falle aus der Statistik raus. Ich finde den 2018er Wert bei Kindern unter 3 Jahren sehr hoch. Der andere Teil kann Elternzeit bereits 2016 oder 2017 genutzt haben.

Die Gesamtquote betrug im Jahr 2014 z.B. knapp 96%.

https://de.statista.com/themen/2447/elterngeld/

Von daher: Nein ich lebe nicht in einer Blase. Fast jeder nutzt das Instrument. Was stimmt: Nicht jeder kann sich zwei Jahre erlauben, da dort die Zahlungen halbiert werden. Aber das erste Jahr nehmen fast alle mit.

In diesen Zahlen zur Elternzeit sind aber auch diejenigen (Frauen) enthalten, die auch schon vorher keiner Arbeit nachgegangen sind. Das macht dann finanziell keinen Unterschied. Bedeutender ist die Betrachtung der Elterngeld-Bezieher und der Anteil betrug 2019 1,9 Mio., was sehr wenig ist im Verhältnis zur Gesamtzahl an Arbeitern/Arbeitnehmern...
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/151188/umfrage/beendete-bezuege-von-elterngeld/


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