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*Wir müssen aufhören, uns über so Dinge wie Fußballstadien zu unterhalten (Corona)

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 24.09.2020, 11:05 (vor 1281 Tagen) @ simie

In NRW. In Bayern und einigen weiteren Bundesländern sah das durchaus anders aus. Da gab es Bußgelder für Jugendliche, die ihren Freund/Freundin besuchen wollten. Oder für eine Frau, die auf ihre Neffen und Nichten aufgepasst hatte.

Sicher, dass das gesetzlich geregelt war und hier nicht einfach nur willkürliche Bußgeldbescheide verteilt wurden? Die Verordnung des Bundeslandes Bayern vom 16.03. hat explizit sogar Feiern im privaten Rahmen zugelassen:

. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.


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