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dieses neuartige Virus-Dings (Corona)

Gordi, Mittwoch, 23.09.2020, 17:33 (vor 2204 Tagen) @ Ulrich

Bei 150 Leuten im privaten Rahmen (entweder auf privatem Gelände oder in abgetrennten Bereichen gastronomischer Betriebe) muss man in NRW kein Hygienekonzept vorlegen. Das einzige was verpflichtend ist, ist das Führen einer (geschlossenen) Gästeliste, es darf also keine Fluktuation erfolgen, so dass über den gesamten Abend mehr als 150 Leute zu Gast wären. Natürlich wird darauf hingewiesen, dass man auf AHA achten soll, aber im Endeffekt kann man machen, was man will, ohne dass es ein Verstoß wäre, so lange man sich an die 150 Personen-Grenze hält.


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