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Verfassungsgericht Berlin kippt Bussgelder (Corona)

Sentinel2150, Kiel, Dienstag, 26.05.2020, 15:02 (vor 2041 Tagen) @ CHS

Verfassungsgericht kippt Bußgeld für Verstoß gegen Abstandsregeln sowie Versammlungen über 2 Personen

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat in einer Eilentscheidung einen Teil der Corona-Eindämmungsverordnung des Senats außer Kraft gesetzt. Für Verstöße gegen den allgemeinen Mindestabstand von 1,5 Metern dürfen vorläufig keine Bußgelder mehr erhoben werden. Gleiches gilt für das Gebot, die physischen sozialen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Es handelt sich dabei um die in Paragraf 1 niedergelegten Grundregeln für das öffentliche Leben, die praktisch in alle Bereiche der Verordnung hineinwirken.

Ein Berliner Rechtsanwalt, der auch schon Verfassungsbeschwerde gegen die Verordnung eingelegt hat, hat die Entscheidung erwirkt. Der Verfassungsgerichtshof gab ihm teilweise recht. Die Bußgeldvorschrift der Verordnung ist nun in diesen beiden Punkten außer Kraft gesetzt, bis ein Urteil zur Verfassungsbeschwerde ergeht, höchstens jedoch für sechs Monate.


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