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Masken, Handschuhe, Desinfektionsmittel (Corona)

Will Kane, Saarbrücken, Sonntag, 10.05.2020, 21:37 (vor 1447 Tagen) @ Franke

Die Problematik war jedem von Anfang an bewusst. Nur hatte man noch nicht einmal ausreichend Schutzmaterialien für die Mitarbeiter in den Krankenhäusern, geschweige denn für die Mitarbeiter in den Alten-/Pflegeheimen. Und hier geht es um Atemschutzmasken, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel in ausreichender Menge, noch nicht einmal um Tests.

Hat man schon mal gehört, wer verdammt nochmal zuständig gewesen wäre, das zu erledigen und wer die Erledigung zu überwachen hat? Es gibt Epidemien anderswo, man macht sich irgendwann mal Gedanken über die Möglichkeit einer Pandemie, aber das Einfachste vom Einfachen, wo brauchen wir in einer Woche wovon wieviel, wenn es hart auf hart kommt? Und wo wird das Zeug eigentlich produziert, unter normalen Umständen ist es mit dem Schiff wochenlang unterwegs, aber was ist noch normal in einer Pandemie, da haben doch alle den gleichen Bedarf! Es muss im eigenen Land laufend produziert werden und bei Bedarf die Produktion rasch hochgefahren werden können.

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über eine Nationale Notfallreserve an Erdöl bzw. Erdölprodukten (Benzin, Diesel, Kerosin, etc.), die für einen Zeitraum von 90 Tagen ausgelegt ist. Es gibt hierzu entsprechende Gesetze, welche die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten einzelner Ministerien, Behörden und Gebietskörperschaften genauestens regeln und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen en detail definieren. Eine Bundesregierung hat die entsprechenden Gesetzesvorlagen in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht und der damalige Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Jede neue Regierung übernimmt die entsprechende Verantwortung und Zuständigkeit und kann Änderungen auf dem Verordnungs-/Verwaltungsweg veranlassen oder ggfs. als Vorlage zur Gesetzesänderung in den Bundestag einbringen. Zudem haben die Mitglieder des Bundestags jedweder Legislaturperiode die Möglichkeit, entsprechende Gesetzesänderungen etc. als Vorlage einzubringen.

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt ebenfalls über eine Nationale Notfallreserve an Nahrungsmitteln, welche die Bevölkerung im Bedarfsfall mehrere Wochen mit bestimmten Grundnahrungsmitteln versorgen soll. Es gilt das gleiche wie für die Nationale Energiereserve hinsichtlich Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten.

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt nicht über eine Nationale Notfallreserve/-bevorratung hinsichtlich Schutzmaterialien im Pandemiefall. Es gibt zwar die Katastrophenschutzgesetze, in denen findet sich darüber allerdings mWn allerdings nichts. In der Katastrophenschutzgesetzgebung sind im übrigen ebenfalls sämtliche Veantwortlichkeiten und Zuständigkeiten geregelt. Im Rahmen der Katastrophenschutzgesetzgebung wurde von der damaligen Bundesregierung nach der SARS-Epidemie 2002/03 ein Nationaler Pandemieplan in Auftrag gegeben, der federführend vom RKI erstellt wurde. Auch hier sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geregelt. Eine Bevorratung mit Schutzmaterialien ist hier mWn allerdings auch nicht vorgesehen. Der Nationale Pandemieplan trat 2005 inkraft. Zuletzt hat die Bundesregierung 2012 das RKI federführend beauftragt, in einem Szenario die Auswirkungen und Konsequenzen u.a. für den Fall einer Pandemie darzulegen. Anfang 2013 ist dies in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht worden. Ob hierin explizit zum Thema Bevorratung mit Schutzmaterialien etwas ausgeführt wurde, weiß ich im Moment nicht und müsste es erst nachschauen; ich meine aber, das dies eher nicht der Fall war. Dass man diese Frage aufgrund der Darstellung hätte quasi stellen müssen (genau wie die nach einer autarken Produktion dieser Materialien) ist eine andere Sache. MWn ist diese Frage aber zumindest öffentlich nicht gestellt worden. In den Bundestagsprotokollen müsste dies allerdings nachprüfbar sein.

Wenn man also nach Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in dieser Angelegenheit fragt, dann muss man jede Bundesregierung spätestens seit 2005 nennen. Man kann auch die nachgeordneten und den jeweiligen Ministerien unterstelltenBehörden nennen. An der Spitze der Verantwortlichkeit und Zuständigkeit steht allerdings immer das einzelne Ministerium und die Regierung samt Bundeskanzler innigerer Gesamtheit. Und der jeweiligen Bundestag in den entsprechenden Legislaturperioden kann sich der Frage auch nicht entziehen, warum (aus welcher Fraktion auch immer heraus oder auch fraktionsübegreifend) man hier nicht aktiv geworden ist.

Auch die Presse, die sich gerne ‚Die vierte Gewalt‘ nennt und sich eigentlich als eine Art außerparlamentarische Kontrollinstanz hinsichtlich der Arbeit der jeweiligen Regierung versteht, scheint in der Vergangenheit kein Interesse an dieser Thematik gehabt zu haben. Und sie scheint es auch selbst heute noch nicht gefunden zu haben. Bemerkenswert, wie ich finde, da dieser gesamte Themenbereich für den sog. ‚investigativen Journalismus’ quasi wie geschaffen erscheint.


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