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Nach 5 Tagen Schule direkt ein infizierter Schüler (Corona)

Jurist81, Freitag, 08.05.2020, 14:41 (vor 1449 Tagen) @ Hatebreed

Das ist auch kein Zufall, dass dies der gängigen Praxis entspricht. Das RKI empfiehlt Tests nach folgenden Maßgaben:

Die Entscheidung, wer auf SARS-CoV-2 getestet wird, trifft der Arzt auf Basis der Kriterien des Robert Koch-Institutes (RKI). Danach sollte eine Testung nur bei Vorliegen von Krankheitssymptomen erfolgen und zwar in diesen Fällen:

1. Akute respiratorische Symptome und Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 14 Tagen
2. Klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie im Zusammenhang mit einer Fallhäufung in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern
3. Klinische oder radiologische Hinweisen auf eine virale Pneumonie ohne Hinweis auf eine andere Ursache
4. Akute respiratorische Symptome jeder Schwere:

- insbesondere bei Risikogruppen (über 60, immunsupprimiert, onkologische Behandlung etc.)
- insbesondere bei Beschäftigten im Pflegebereich, in Arztpraxen oder Krankenhäusern
- aber auch ohne bekannte Risikofaktoren

Die Kassen übernehmen die Kosten, wenn der Arzt den Test für medizinisch notwendig erachtet.

Daher werden die Angehörigen nicht getestet.


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