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Freie Berufswahl (BVB)

Blarry, Essen, Donnerstag, 18.04.2019, 18:46 (vor 1849 Tagen) @ Nolte

Der Wortlaut ist leider alles andere als eindeutig:

Beabsichtigt ein Verein, einen Berufsspieler zu verpflichten, so muss dieser

Verein vor der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler dessen aktuellen Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen.

Kein Wort darüber, ob sich der Käuferverein vorher eine Erlaubnis zum Verhandeln abholen muss oder wild mit jedem verhandelt werden darf. Es macht ja in beide Richtungen keinen Sinn: wenn Gladbach ums Verrecken nicht verkaufen will, brauchts mit Hazard keine Gespräche; wenn Hazard plötzlich woanders sein Glück suchen möchte, brauchen wir Eberl nicht anrufen.


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