schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Freie Berufswahl (BVB)

Baffy, Bad Berleburg, Donnerstag, 18.04.2019, 12:47 (vor 1806 Tagen) @ Sascha

Ganz so einfach ist das nicht, dass kann man nicht total trennen.

Der Spieler hat einen bestehenden Arbeitsvertrag. Wenn er diesen früher auflösen möchte kommt nun mal der neue AG ins Spiel.

Im Moment soll wohl der Spieler sagen, dass wenn er wechselt, er nur zu uns wechseln möchte. (Sind es Gerüchte oder gibt es eine Originalaussage?). Das ist legitim und sein gutes Recht. Zum Sommer kann er noch nicht wechseln, da er noch eine weitere Saison Vertrag hat.

Sollten die Vereine unter diesen Voraussetzungen bereits für den Sommer Einigkeit erzielen, kann natürlich ein Wechsel mit dreifachem Einverständnis vorzeitig durch geführt werden.

Durch eine evtl. Festlegung für den BVB als einziger zukünftiger Arbeitgeber (Vertragspartner), nimmt der Spieler natürlich Einfluss auf die Verhandlungen der beiden Vereine. Hier wird der Spieler aber auch finanzielle Interessen haben.

Die evtl. eingesparte Ablösesumme, durch sein Ausschließen des Wettbewerbs zukünftiger Vertragspartner, wird dann zum Teil als Handgeld oder erhöhtes Gehalt beim Spieler landen. Von daher kann man das nicht einfach als 2 getrennte Rechtsgeschäfte betrachten.

Ich gehe auch davon aus, dass bei beiden Verträgen jeweils Bezug auf den anderen Vertrag genommen wird. Somit werden beide Verträge mit einander verbunden sein.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1215995 Einträge in 13539 Threads, 13748 registrierte Benutzer Forumszeit: 28.03.2024, 12:35
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln