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Matching Right = Erstverhandlungsrecht (BVB)

Nolte, Donnerstag, 12.07.2018, 14:08 (vor 2077 Tagen) @ Blarry

Genau deshalb sage ich ja: Eine Leihe mit Kaufoption ähnelt am ehesten einer festen Verpflichtung, nur halt mit Verzögerung ;)
Und genau deshalb wird das mit Hakimi nicht möglich gewesen sein, weil weder Madrid noch Hakimi selbst daran interessiert gewesen sein dürften, sich zu einem fixen Wechsel zu verpflichten.

Bei der Leihe mit Kaufoption entscheidet der Spieler eben VOR der Leihe, ob er sich verpflichten möchte, fest zum leihenden Verein zu wechseln. Und unterschreibt dann eben den entsprechenden Vorvertrag, der ihn nach Ablauf der Leihe zum festen Wechsel verpflichtet, wenn der aufnehmende Verein das will. Daran ist jetzt nichts problematisch und es hat auch nichts mit einem Knebelvertrag zu tun. Es ist ja in dem Fall, dass der aufnehmende Verein die Kaufoption zieht, nichts Anderes, als wäre von Anfang an ein Kauf und keine Leihe vereinbart worden.


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