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Matching Right = Erstverhandlungsrecht (BVB)

Blarry, Essen, Donnerstag, 12.07.2018, 09:56 (vor 2115 Tagen) @ Nolte

Verwechselst Du das womöglich mit der Kaufpflicht nach Ende der Leihe, bei der eine vertragliche Regelung zwischen aufnehmendem Klub und Spieler in jedem Fall notwendig ist? Grundsätzlich können die sich in ihre Verträge schreiben, was sie wollen, solange die FIFA-Transferregularien gewahrt bleiben. Da wird sich ein ambitionierter Spieler, gar einer von Real Madrid, unter Garantie nicht auf einen Knebelvertrag, der am Ende höchstwahrscheinlich zu seinen (finanziellen) Ungunsten ausfällt, einlassen wollen. Bei explizit ausformulierter Kaufoption mit ausverhandeltem Anschlussvertrag wäre Hakimi ja für sechs oder sieben Jahre an uns gebunden, wenn wir es wollten. Kann nicht in seinem Interesse sein; er könnte ja nach zwei Wochen feststellen, dass hier das Wetter kalt, das Essen scheiße und die Mitspieler unfreundlich sind.


Noch was anderes: ist das ominöse Matching Right eigentlich zeitlich begrenzt? Kann mir schwer vorstellen, dass das Ding über den 30.06.2020 hinaus Gültigkeit haben kann. Damit würde Real Madrid einem Konkurrenten und Mitbewerber ein Zugriffsrecht auf eins seiner eigenen Assets zugestehen, das nach Ende der Leihe in keinerlei Vertragsverhältnis zu uns steht. Klingt irräsonabel großzügig seitens Real.


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