schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Matching Right = Erstverhandlungsrecht (BVB)

Nolte, Donnerstag, 12.07.2018, 06:55 (vor 2115 Tagen) @ Sascha

Ok, danke. Das ist aber für mich trotzdem merkwürdig: Verhandelt der Spieler nicht separat mit dem Verein und entscheidet sich entsprechend? Also mal im Szenario: Arsenal (sorry^^) und wir wollen Hakimi 2020 verpflichten. Arsenal bietet 30 Mio, wir gehen das Angebot mit. In dem Fall hätten wir Vorrang vor Arsenal. Aber was ist mit dem Wunsch des Spielers, wenn der sich mit Arsenal einig ist, aber nicht zu uns will? Was bringt uns dieses Recht dann? Wir können den Spieler ja nicht zwingen zu uns zu kommen.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1233615 Einträge in 13684 Threads, 13778 registrierte Benutzer Forumszeit: 26.04.2024, 08:49
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln