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Matching Right = Erstverhandlungsrecht (BVB)

Blarry, Essen, Donnerstag, 12.07.2018, 13:57 (vor 2116 Tagen) @ Nolte

Denn ansonsten hätte man doch in der Vergangenheit häufiger gegen Ende der Leihsaison in den Medien sowas lesen müssen wie "Verein X hat eine Kaufoption auf Spieler Y und tritt nun mit ihm in Verhandlungen, um ihn vom Bleiben zu überzeugen". Sowas habe ich aber noch nie gelesen, was bei mir den Eindruck hervorruft, dass diese Verträge eben schon im Vorfeld getätigt werden. Ich kann mich auch im Moment an keinen einzigen Fall erinnern, an dem ein Verein eine bestehende Kaufoption ziehen wollte, dieses Vorhaben aber daran scheiterte, dass der Spieler nicht wollte. Kam das mal vor?

Das bleibt einem ja erspart, weil Klubs und Spieler in der Regel miteinander reden, bevor sie eine Option aktivieren. Natürlich wissen Leihklub und Spieler, dass sie sich zuerst untereinander einigen müssen, bevor sie den verleihenden Verein anzsprechen brauchen; und generelle Einigkeit ist per se wenig nachrichtentauglich :). Dazu kommt ja, dass i.d.R. eher "kleinere" Namen per Leihe hin- und hergeschoben werden, die unter dem medialen Radar fliegen.
Natürlich kann man eine Kaufoption so aufsetzen, dass der Spieler ziemlich garantiert und ohne Hickhack nach Ende der Leihe den Verein wechseln kann. Ich meine, bei Nuris Rückkehr - der wurde ja zuerst zu uns zurückverliehen - wurde sowas gestrickt, dass wir in jedem Fall die Hand auf dem Spieler haben würden.

Spieler X ist auf Leihe für ein Jahr von Verein A zu Verein B gegangen. Verein B hält eine Kaufoption. Gegen Ende des Jahres stößt ein dritter Verein C dazu, der den Spieler auch verpflichten möchte, und gibt ein über der Kaufoption liegendes Angebot ab. Spieler X will nun auch lieber zu C anstatt bei B zu bleiben.
Wenn nun noch kein Vorvertrag zwischen X und B besteht, guckt B dann komplett in die Röhre. Man kann die Kaufoption dann nämlich nicht ziehen, weil der Spieler ja nicht will. Der wechselt ganz normal von A zu C, als sei nichts gewesen.

Natürlich entscheidet am Ende der Spieler, wo er landet. Das volle finanzielle und Risiko für den eigenen Karriereverlauf liegt ja beim Spieler, nicht beim aufnehmenden Klub. Wie gesagt, so einen Knebelvertrag mit null Möglichkeiten wird sich niemand aufschwatzen lassen, der nicht ohnehin davon überzeugt ist, am Ende der Leihe bei seinem neuen Klub bleiben zu wollen. Wenn der nicht will, bringt es dem ausleihenden Verein doch nichts, ihn zu verpflichten. Will doch niemand einen Albert Streit durchfüttern.

In der Praxis sieht das aber oftmals anders aus: Hier "kauft" Verein A dem Verein B die Kaufoption wieder ab und verkauft den Spieler daraufhin für einen höheren Betrag an Verein C. Das kann ja nur dadurch notwendig werden, dass Verein B alle Fäden in der Hand hält, oder? Ist, soweit ich weiß, bei Alderweireld mal geschehen.

Siehe das Beispiel "Nuri Sahin": natürlich kann man den Leihvertrag entsprechend zu Gunsten von B ausformulieren, wenn A damit einverstanden ist, ebenso wie man eine mögliche Kaufoption sofort bindend gestalten kann oder aber eher in Richtung "wir reden in zwei Jahren drüber". Wäre Nuri bei uns auf Anhieb auf ein Luka-Modric-Level gekommen, wäre Real Madrid damals ganz schön genatzt gewesen. Aber Regelfall ist das nicht. Und gerade bei einem jungen Talent aus der eigenen Schule, das sich bereits bei den Profis bewährt hat, wird Real einen Teufel tun und ihn loslassen, wenn niemand weiß wohin dessen Reise noch geht.


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