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Matching Right = Erstverhandlungsrecht (BVB)

Nolte, Donnerstag, 12.07.2018, 10:23 (vor 2107 Tagen) @ Blarry
bearbeitet von Nolte, Donnerstag, 12.07.2018, 10:32

Verwechselst Du das womöglich mit der Kaufpflicht nach Ende der Leihe, bei der eine vertragliche Regelung zwischen aufnehmendem Klub und Spieler in jedem Fall notwendig ist? Grundsätzlich können die sich in ihre Verträge schreiben, was sie wollen, solange die FIFA-Transferregularien gewahrt bleiben.

Nein, ich meine schon die Kaufoption. Auch hier bin ich bisher davon ausgegangen, dass Spieler und der Verein, der ihn leiht, bereits einen Vorvertrag für die Zeit danach aushandeln, der eben dann in Kraft tritt, falls der Verein die Option zieht. Denn ansonsten hätte man doch in der Vergangenheit häufiger gegen Ende der Leihsaison in den Medien sowas lesen müssen wie "Verein X hat eine Kaufoption auf Spieler Y und tritt nun mit ihm in Verhandlungen, um ihn vom Bleiben zu überzeugen". Sowas habe ich aber noch nie gelesen, was bei mir den Eindruck hervorruft, dass diese Verträge eben schon im Vorfeld getätigt werden. Ich kann mich auch im Moment an keinen einzigen Fall erinnern, an dem ein Verein eine bestehende Kaufoption ziehen wollte, dieses Vorhaben aber daran scheiterte, dass der Spieler nicht wollte. Kam das mal vor?
Zudem hat man ja schon hin und wieder gelesen, dass der abgebende Verein dem aufnehmenden Verein die Kaufoption abgekauft hat. Also etwa so:
Spieler X ist auf Leihe für ein Jahr von Verein A zu Verein B gegangen. Verein B hält eine Kaufoption. Gegen Ende des Jahres stößt ein dritter Verein C dazu, der den Spieler auch verpflichten möchte, und gibt ein über der Kaufoption liegendes Angebot ab. Spieler X will nun auch lieber zu C anstatt bei B zu bleiben.
Wenn nun noch kein Vorvertrag zwischen X und B besteht, guckt B dann komplett in die Röhre. Man kann die Kaufoption dann nämlich nicht ziehen, weil der Spieler ja nicht will. Der wechselt ganz normal von A zu C, als sei nichts gewesen.
In der Praxis sieht das aber oftmals anders aus: Hier "kauft" Verein A dem Verein B die Kaufoption wieder ab und verkauft den Spieler daraufhin für einen höheren Betrag an Verein C. Das kann ja nur dadurch notwendig werden, dass Verein B alle Fäden in der Hand hält, oder? Ist, soweit ich weiß, bei Alderweireld mal geschehen.

Da wird sich ein ambitionierter Spieler, gar einer von Real Madrid, unter Garantie nicht auf einen Knebelvertrag, der am Ende höchstwahrscheinlich zu seinen (finanziellen) Ungunsten ausfällt, einlassen wollen. Bei explizit ausformulierter Kaufoption mit ausverhandeltem Anschlussvertrag wäre Hakimi ja für sechs oder sieben Jahre an uns gebunden, wenn wir es wollten. Kann nicht in seinem Interesse sein; er könnte ja nach zwei Wochen feststellen, dass hier das Wetter kalt, das Essen scheiße und die Mitspieler unfreundlich sind.

Dass wir einen ambitionierten Spieler von Real Madrid mit Kaufoption leihen können, die wir einseitig ziehen können, ist logischerweise unwahrscheinlich. Genauso, wie es unwahrscheinlich gewesen wäre, ihn jetzt direkt fest verpflichten zu können. Das widerspricht meiner Argumentation nicht.
Leihen mit Kaufoption werden ja in der Regel dann eingegangen, wenn sowohl der abgebende Verein als auch der Spieler selbst offen dafür sind, dass ein fixer Wechsel in Zukunft stattfinden könnte. Und die für einen Spieler von dir am Ende genannten Risiken, dass er dadurch bei einem Verein landet, wo er sich nicht wohlfühlt, sind bei einer Leihe mit Kaufoption nicht anders als bei einem sofortigen festen Wechsel. Sagt ja niemand, dass der nach der Leihe vereinbarte Anschlussvertrag über 5 Jahre laufen muss. Sondern vielleicht über 5 Jahre abzüglich der Dauer der Leihe.
Ob der Spieler eine zweijährige Leihe mit anschließendem festen Vertrag über drei Jahre eingeht oder sofort fix wechselt und einen Fünfjahresvertrag unterschreibt, macht bezüglich des Risikos, bei einem von ihm ungeliebten Verein zu landen, keinen Unterschied, oder?


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