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Matching Right = Erstverhandlungsrecht (BVB)

Nolte, Donnerstag, 12.07.2018, 07:27 (vor 2077 Tagen) @ markus93

Ja? Bei der "klassischen" Kaufoption besteht doch meines Wissens üblicherweise sowohl mit dem abgebenden Verein als auch mit dem Spieler die vertragliche Vereinbarung, dass der Verein den Spieler verpflichten darf. Der Spieler hat also mit dem neuen Verein bereits einen Nachfolgevertrag für die Zeit nach der Leihe vereinbart, der dann greift, wenn der aufnehmende Verein von der Kaufoption Gebrauch macht. Zumindest habe ich das bisher immer so verstanden.
Ich habe auch noch nie gelesen, dass ein Verein, der einen Spieler mit Kaufoption leiht, am Ende der Leihsaison nochmal separat mit dem Spieler über einen Vertrag verhandeln musste. Aber zugegebenermaßen habe ich mich damit noch nicht eingehend beschäftigt.


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